Barrierefreie Websites nach BFSG, BITV & WCAG
Gesetzlich vorgeschriebene barrierefreie Webauftritte müssen seit dem 28. Juni 2025 den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen. Für Kommunen, Schulen und öffentliche Einrichtungen gilt gemäß der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zusätzlich die Verpflichtung, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten.
Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen Informationen und Services online uneingeschränkt nutzen können.
Warum Barrierefreiheit wichtig ist
Barrierefreie Websites verbessern nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit, Reichweite und Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Durch die Umsetzung der BITV- und WCAG-Vorgaben schaffen öffentliche Einrichtungen Transparenz, Inklusion und Vertrauen.
Unser Angebot für barrierefreie Weblösungen
Wir unterstützen Kommunen, Schulen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung barrierefreier Webauftritte.
Von der Analyse und BITV/WCAG-Prüfung bis zur Neugestaltung oder Optimierung bestehender Websites sind wir der Ideale Partner für Sie.
Digitale Barrierefreiheit - 4 grundlegende Prinzipien
Die BITV 2.0 setzt die europäischen Richtlinien (EU-Richtlinie 2016/2102) in deutsches Recht um. Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)
- Wahrnehmbar
Inhalte müssen von allen Nutzern erkannt werden können (z. B. Alternativtexte für Bilder) - Bedienbar
Die Website muss auch per Tastatur oder Screenreader navigierbar sein. - Verständlich
Inhalte und Navigation sollen klar und nachvollziehbar gestaltet sein. - Robust
Die Website funktioniert mit verschiedenen Browsern, Geräten und Assistenztechnologien.
Unsere Leistungen umfassen:
- Barrierefreiheitstest nach BITV 2.0 und WCAG 2.1.
- Erstellung barrierefreier Design- und Inhaltskonzepte.
- Technische Umsetzung nach aktuellen Standards
(HTML, ARIA, Kontrast, Tastaturnavigation etc.) - Schulung von Redakteuren zur barrierefreien Inhaltspflege.
Jetzt handeln und Ihre Website BITV- und WCAG-konform gestalten!
Mit einer barrierefreien Website erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern stärken auch die digitale Teilhabe in Ihrer Kommune, Schule oder öffentlichen Einrichtung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt die europäische European Accessibility Act (EAA)-Richtlinie in deutsches Recht um. Es gilt ab dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen – darunter ausdrücklich auch digitale Dienstleistungen und E-Commerce-Plattformen.
Während die BITV 2.0 primär für öffentliche Stellen gilt, betrifft das BFSG nun auch privatwirtschaftliche Unternehmen. Betroffen sind beispielsweise:
- Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden verkaufen
- Banking- und Zahlungsdienstleister
- E-Book-Plattformen und digitale Medienprodukte
- Buchungs- und Reservierungsportale
- Telekommunikationsdienstleister
Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro) bei Dienstleistungen, wenn die Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden.
Die vier WCAG 2.1 Konformitätsstufen
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren drei Konformitätsstufen:
- Stufe A: Mindestanforderungen – grundlegende Zugänglichkeit. Ohne diese Stufe ist eine Website für viele Nutzer mit Behinderungen unbrauchbar.
- Stufe AA: Empfohlener Standard – wird von BITV 2.0 und BFSG gefordert. Beinhaltet Anforderungen wie ausreichende Farbkontraste und Fokusindikatoren.
- Stufe AAA: Höchste Stufe – nicht immer vollständig erreichbar, aber für bestimmte Inhaltstypen empfehlenswert.
pixelbreit entwickelt standardmäßig nach WCAG 2.1 Stufe AA und prüft die Ergebnisse sowohl automatisiert als auch manuell.
Häufige Barrieren auf Websites – und wie wir sie beseitigen
| Barriere | Unsere Lösung |
|---|---|
| Fehlende Alt-Texte bei Bildern | Beschreibende Alternativtexte für alle informativen Bilder; dekorative Bilder mit leerem Alt-Attribut ausgezeichnet |
| Zu geringer Farbkontrast | Prüfung und Anpassung aller Text-/Hintergrundkombinationen auf WCAG-AA-Konformität (min. 4,5:1 für Text) |
| Tastatur-Navigation nicht möglich | Vollständige Implementierung von Fokus-Indikatoren und logischer Tab-Reihenfolge |
| Videos ohne Untertitel | Integration von Untertiteln und Audiodeskriptionen für Video-Inhalte |
| Formulare ohne Labels | Korrekte Verknüpfung von Formularfeldern mit sichtbaren Labels via HTML-Attribut for/id |
| Fehlende Sprach-Auszeichnung | Korrekte lang-Attribute im HTML-Tag für Screenreader-kompatible Sprachansagen |
| PDFs nicht barrierefrei | Aufbereitung bestehender PDFs mit Tags, Lesereihenfolge und Alternativtexten |