Barrierefreie Websites nach BFSG, BITV & WCAG

Gesetzlich vorgeschriebene barrierefreie Webauftritte müssen seit dem 28. Juni 2025 den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen. Für Kommunen, Schulen und öffentliche Einrichtungen gilt gemäß der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zusätzlich die Verpflichtung, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten. 

Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – Informationen und Services online uneingeschränkt nutzen können.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Barrierefreie Websites verbessern nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit, Reichweite und Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Durch die Umsetzung der BITV- und WCAG-Vorgaben schaffen öffentliche Einrichtungen Transparenz, Inklusion und Vertrauen.

Unser Angebot für barrierefreie Weblösungen

Wir unterstützen Kommunen, Schulen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung barrierefreier Webauftritte – von der Analyse und BITV/WCAG-Prüfung bis zur Neugestaltung oder Optimierung bestehender Websites.

Digitale Barrierefreiheit - 4 grundlegende Prinzipien

Die BITV 2.0 setzt die europäischen Richtlinien (EU-Richtlinie 2016/2102) in deutsches Recht um. Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)

  1. Wahrnehmbar
    Inhalte müssen von allen Nutzern erkannt werden können (z. B. Alternativtexte für Bilder)
  2. Bedienbar
    Die Website muss auch per Tastatur oder Screenreader navigierbar sein.
  3. Verständlich
    Inhalte und Navigation sollen klar und nachvollziehbar gestaltet sein.
  4. Robust
    Die Website funktioniert mit verschiedenen Browsern, Geräten und Assistenztechnologien.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Barrierefreiheitstest nach BITV 2.0 und WCAG 2.1.
  • Erstellung barrierefreier Design- und Inhaltskonzepte.
  • Technische Umsetzung nach aktuellen Standards 
    (HTML, ARIA, Kontrast, Tastaturnavigation etc.)
  • Schulung von Redakteuren zur barrierefreien Inhaltspflege.

Jetzt handeln – und Ihre Website BITV- und WCAG-konform gestalten!

Mit einer barrierefreien Website erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern stärken auch die digitale Teilhabe in Ihrer Kommune, Schule oder öffentlichen Einrichtung.

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