Barrierefreie Websites nach BFSG, BITV & WCAG

Gesetzlich vorgeschriebene barrierefreie Webauftritte müssen seit dem 28. Juni 2025 den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen. Für Kommunen, Schulen und öffentliche Einrichtungen gilt gemäß der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zusätzlich die Verpflichtung, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten. 

Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen Informationen und Services online uneingeschränkt nutzen können.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Barrierefreie Websites verbessern nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit, Reichweite und Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Durch die Umsetzung der BITV- und WCAG-Vorgaben schaffen öffentliche Einrichtungen Transparenz, Inklusion und Vertrauen.

Unser Angebot für barrierefreie Weblösungen

Wir unterstützen Kommunen, Schulen und öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung barrierefreier Webauftritte. 

Von der Analyse und BITV/WCAG-Prüfung bis zur Neugestaltung oder Optimierung bestehender Websites sind wir der Ideale Partner für Sie.

Digitale Barrierefreiheit - 4 grundlegende Prinzipien

Die BITV 2.0 setzt die europäischen Richtlinien (EU-Richtlinie 2016/2102) in deutsches Recht um. Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)

  1. Wahrnehmbar
    Inhalte müssen von allen Nutzern erkannt werden können (z. B. Alternativtexte für Bilder)
  2. Bedienbar
    Die Website muss auch per Tastatur oder Screenreader navigierbar sein.
  3. Verständlich
    Inhalte und Navigation sollen klar und nachvollziehbar gestaltet sein.
  4. Robust
    Die Website funktioniert mit verschiedenen Browsern, Geräten und Assistenztechnologien.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Barrierefreiheitstest nach BITV 2.0 und WCAG 2.1.
  • Erstellung barrierefreier Design- und Inhaltskonzepte.
  • Technische Umsetzung nach aktuellen Standards 
    (HTML, ARIA, Kontrast, Tastaturnavigation etc.)
  • Schulung von Redakteuren zur barrierefreien Inhaltspflege.

Jetzt handeln und Ihre Website BITV- und WCAG-konform gestalten!

Mit einer barrierefreien Website erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern stärken auch die digitale Teilhabe in Ihrer Kommune, Schule oder öffentlichen Einrichtung.

Jetzt Beratung anfragen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt die europäische European Accessibility Act (EAA)-Richtlinie in deutsches Recht um. Es gilt ab dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen – darunter ausdrücklich auch digitale Dienstleistungen und E-Commerce-Plattformen.

Während die BITV 2.0 primär für öffentliche Stellen gilt, betrifft das BFSG nun auch privatwirtschaftliche Unternehmen. Betroffen sind beispielsweise:

  • Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden verkaufen
  • Banking- und Zahlungsdienstleister
  • E-Book-Plattformen und digitale Medienprodukte
  • Buchungs- und Reservierungsportale
  • Telekommunikationsdienstleister

Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro) bei Dienstleistungen, wenn die Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würden.

Die vier WCAG 2.1 Konformitätsstufen

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren drei Konformitätsstufen:

  • Stufe A: Mindestanforderungen – grundlegende Zugänglichkeit. Ohne diese Stufe ist eine Website für viele Nutzer mit Behinderungen unbrauchbar.
  • Stufe AA: Empfohlener Standard – wird von BITV 2.0 und BFSG gefordert. Beinhaltet Anforderungen wie ausreichende Farbkontraste und Fokusindikatoren.
  • Stufe AAA: Höchste Stufe – nicht immer vollständig erreichbar, aber für bestimmte Inhaltstypen empfehlenswert.

pixelbreit entwickelt standardmäßig nach WCAG 2.1 Stufe AA und prüft die Ergebnisse sowohl automatisiert als auch manuell.

Häufige Barrieren auf Websites – und wie wir sie beseitigen

BarriereUnsere Lösung
Fehlende Alt-Texte bei BildernBeschreibende Alternativtexte für alle informativen Bilder; dekorative Bilder mit leerem Alt-Attribut ausgezeichnet
Zu geringer FarbkontrastPrüfung und Anpassung aller Text-/Hintergrundkombinationen auf WCAG-AA-Konformität (min. 4,5:1 für Text)
Tastatur-Navigation nicht möglichVollständige Implementierung von Fokus-Indikatoren und logischer Tab-Reihenfolge
Videos ohne UntertitelIntegration von Untertiteln und Audiodeskriptionen für Video-Inhalte
Formulare ohne LabelsKorrekte Verknüpfung von Formularfeldern mit sichtbaren Labels via HTML-Attribut for/id
Fehlende Sprach-AuszeichnungKorrekte lang-Attribute im HTML-Tag für Screenreader-kompatible Sprachansagen
PDFs nicht barrierefreiAufbereitung bestehender PDFs mit Tags, Lesereihenfolge und Alternativtexten

Barrierefreiheitserklärung – Pflicht und Chance

Öffentliche Einrichtungen sind nach BITV 2.0 verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese Erklärung dokumentiert den aktuellen Konformitätsstatus, bekannte Ausnahmen und eine Möglichkeit für Nutzer, Probleme zu melden.

pixelbreit erstellt diese Erklärung als Teil des Projekts und aktualisiert sie bei Änderungen an der Website. So sind Sie rechtlich abgesichert und zeigen Transparenz gegenüber Ihren Nutzern.

Barrierefreiheit und KI-Suchmaschinen

Ein oft übersehener Zusammenhang: Barrierefreie Websites sind auch für KI-Suchmaschinen wie Perplexity, ChatGPT Search oder Google AI Overviews leichter zu verstehen. 

Korrekte semantische Auszeichnung (ARIA-Attribute, sinnvolle Überschriftenstruktur, beschreibende Links) hilft KI-Systemen dabei, Inhalte korrekt zu interpretieren und als Quelle zu zitieren. Barrierefreiheit und GEO (Generative Engine Optimization) gehen Hand in Hand.

Ja, wenn Sie über Ihren Online-Shop Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden verkaufen, sind Sie ab dem 28. Juni 2025 vom BFSG betroffen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro, sofern die Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Im Zweifel empfehlen wir eine rechtliche Prüfung.

Das hängt stark vom Ausgangszustand der Website ab. Technisch gut aufgebaute, aktuelle Websites können in wenigen Tagen bis Wochen angepasst werden. Bei älteren Websites mit veralteter Technik kann ein Neuaufbau wirtschaftlich sinnvoller sein. pixelbreit führt zunächst eine BITV/WCAG-Analyse durch und gibt eine transparente Einschätzung des Aufwands.

Öffentliche Stellen müssen WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen, wie sie in der BITV 2.0 gefordert ist. Das entspricht auch den Anforderungen des BFSG für privatwirtschaftliche Unternehmen. Stufe AAA ist optional, wird aber für bestimmte besonders wichtige Inhalte empfohlen.

Für öffentliche Stellen drohen Beschwerden an die Überwachungsstellen der Bundesländer und behördliche Anordnungen. Für privatwirtschaftliche Unternehmen sieht das BFSG ein Marktüberwachungsverfahren vor. Abmahnungen durch Verbraucherverbände sind ebenfalls möglich. Neben dem rechtlichen Risiko verlieren Sie auch potenzielle Kunden mit Behinderungen.

Ja, denn TYPO3 ist eines der CMS, das barrierefreie Entwicklung aktiv fördert. Das Backend selbst ist WCAG-konform gestaltet, und viele TYPO3-Extensions bringen bereits barrierefreie Frontend-Ausgaben mit. pixelbreit entwickelt alle TYPO3-Templates nach BITV 2.0 / WCAG 2.1 AA.